Hier findest du die Bedingungen für Seven Rivers 2027. Die Inhalte kommen weiterhin aus der zentralen OF-Series-Vorlage, werden hier aber als lesbare Abschnitte dargestellt.
1. Beschreibung und Charakter der Veranstaltung
SEVEN RIVERS ist eine touristische Individual-Veranstaltung, ausgeschrieben für alle Allradfahrzeuge mit vier Rädern bis 4 t, die mindestens die Bodenfreiheit eines Serien-Geländewagens haben. Dazu zählen auch höher gelegte Allradsprinter und entsprechend konzipierte Reisemobile. Für reine (unmodifizierte) SUV ist die Streckenführung eher nicht geeignet, da Schäden am Fahrzeug wahrscheinlich wären und ein nicht kalkulierbares Risiko für die gesamte Support-Logistik darstellen. Die Teilnahme mit Motorrad, Quad, ATV, Side-by-Side oder LKW ist ebenfalls nicht möglich. Wenn du unsicher bist - frag uns einfach vorher.
Die Mitnahme eines "Offroad-Anhängers" ist möglich. Wir möchten aber aus gegebenem Anlass kurz definieren, was "wir" darunter verstehen: Ein kurzer Anhänger mit einer Achse. Maximal 3,00m lang (inkl. Deichsel) und maximal 750 kg schwer. Gute Bereifung und rüttelfest. Keine rollenden Wohnwagen bitte! Das wird nicht klappen. Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf die korrekte Zulassung und Versicherung zu achten. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub mit Abdeckung obligatorisch, damit man bei einer Panne auf öffentlichem Straßenland, wo wir ggf. nicht mehr helfen können, eine Absicherung hat.
Die Veranstaltung ist eine Offroad-Tour. Gefahren wird nach Karte, Trackbook/Tracks und GPS - mit eigener Zeitplanung und Geschwindigkeit. Es findet kein Wettbewerb auf Zeit statt. SEVEN RIVERS ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts, sondern eine individuell organisierte Reise-orientierte Freizeitveranstaltung / Abenteuerrallye.
2. Enthaltene Leistungen
Die Early-Bird-Anmeldung gilt für Seven Rivers 2.0 2027: Anreisetag 13. Juni 2027 im südlichen Litauen nahe der polnischen Grenze, Veranstaltungsdauer 10 Tage, Ziel in der Region Tallinn am Abend des 23. Juni 2027. Die Strecke führt über ca. 1.600 km durch Litauen, Lettland und Estland. Die konkrete Etappen- und Unterkunftsplanung folgt nach der Vortour Ende Oktober 2026. Special-Strecken mit erhöhtem Anspruch sind absolut optional.
Die Teilnahmegebühr beträgt 3.660 Euro.
Im Startpreis inbegriffen sind:
Die Teilnahme für zwei Personen in einem Fahrzeug
Alle Camps und Hotels der Veranstaltung; die konkreten Unterkünfte werden nach der Vortour spezifiziert. Der optionale Aufenthalt in Helsinki ist ausgenommen.
Finnlines-Rückfähre Helsinki–Travemünde am 25. Juni 2027 (Ankunft Sa., 26.06.2027, 21:00 Uhr in Travemünde) für zwei Personen und einen großen Geländewagen, mit eigener Kabine und Verpflegung an Bord
Miete für den Satellitentracker mit Notruffunktion und Livetracking
Ausgabe von gedrucktem Trackbook, Tracks als GPX und KML, Stickern und umfangreichen Informationen
Medizinische Erstversorgung durch eigene Mediziner / Sanitäter
Technische Ersthilfe und Bergung durch eigene Techniker-Teams
Weitere Crewteams für vor-Ort Support oder ungeplante Situationen inkl. persönlichem Ansprechpartner
Bergeservice (sofern technisch machbar)/ Fahrzeugtransport zur nächsten Stadt, Vermittlung von Werkstätten
Telefonsupport 8.00 - 20.00 Uhr durch EventControl in Deutschland bei Fragen oder Problemen
PMR Handfunkgerät (inkl. Ladesystem) für die Kommunikation in der eigenen Fahrgruppe (insofern zutreffend)
Der reguläre Early-Bird-Startpreis beträgt 3.660 Euro inklusive der beschriebenen Finnlines-Rückfähre. Diese Fähre kann später auf Wunsch abgewählt werden; der Preis reduziert sich dadurch um 780 Euro auf 2.880 Euro (identisch zum Startpreis 2026).
Nicht enthalten sind die Überfahrt Tallinn–Helsinki (ca. 120 Euro, aus logistischen Gründen selbst vor Ort zu bezahlen) und der optionale eintägige Aufenthalt in Helsinki. Dieser ist einschließlich einer möglichen Hotelübernachtung selbst zu organisieren und zu bezahlen. Der Städtetag am Ende ist freiwillig. Treibstoff, persönliche Einkäufe und gegebenenfalls Maut oder Parkgebühren sind ebenfalls selbst zu zahlen.
3. Zahlungen, Rücktritt und Verschiebung
Die Teilnahmegebühr ist fällig in drei Raten:
Die erste Rate in Höhe von 20% ist bis 14 Tage nach Anmeldung fällig.
Die zweite Rate in Höhe von 40% ist am 10.01.2027 fällig.
Die dritte Rate in Höhe von 40% ist am 10.04.2027 fällig.
Bei einer späteren Anmeldung werden alle Raten, deren fester Zahlungstermin bereits erreicht ist oder innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist liegt, gemeinsam 14 Tage nach der Anmeldung fällig.
Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer, wird wie folgt zurück erstattet:
Bis 14 Tage nach Eingang der Anzahlung: 100% (generelle Widerrufsfrist)
Bis zum 10.01.2027: 80% (wir behalten 20% der Gesamtsumme ein)
Vom 11.01. bis zum 10.04.2027: 40% (wir behalten 60% der Gesamtsumme ein)
Vom 11.04. bis zum 10.05.2027: 20% (wir behalten 80% der Gesamtsumme ein)
Ab dem 11.05.2027: Keine Rückzahlung mehr (wir behalten 100% der Gesamtsumme ein)
Die Prozente sind bezogen auf die volle Startgebühr = Gesamtsumme. Natürlich wird maximal der bis dahin angezahlte Betrag erstattet. Sollten wir (aus welchem Grund auch immer) die Anmeldung ablehnen, erstatten wir natürlich umgehend die Anzahlung zurück.
Absage der Veranstaltung
Bei einer Absage der Veranstaltung, die nicht durch höhere Gewalt bedingt ist, werden alle Anzahlungen zurück gezahlt oder wahlweise auf einen späteren Termin umgebucht. Die Auswahl liegt beim Teilnehmer. Für den Fall der kurzfristigen Absage (unter 31 Tage vor dem geplanten Starttermin) durch höhere Gewalt (beispielsweise Grenzschließung, Krieg, Unwetter, Terror etc.), wird die Veranstaltung verschoben und wir schlagen Ersatztermine vor. Einer davon im Folgejahr zur gleichen Zeit. Dann erfolgt keine Rückzahlung des Nenngeldes und das Guthaben wird zu 100% in die Ersatzveranstaltung /-termin umgebucht.
4. Medienfreigabe
Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse), alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen dürfen. (Standardklausel, damit wir euch fotografieren dürfen).
Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
5. Sprache
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Bei Bedarf werden Informationen auf Besprechungen etc. auch in Englisch kommuniziert. Sollten wir mehrere Teams aus anderssprachigen Ländern haben, versuchen wir natürlich ein Dolmetsching zu improvisieren. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
6. Risiko / Haftungsfreistellung des Veranstalters
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und erklären mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / an der Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Die Unterzeichnung unserer Haftungsverzichtserklärung (später im Teilnehmerbereich verfügbar) vor dem Start ist obligatorisch.
7. Abbruch / Modifikation Ablaufplan während der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden. Der Veranstalter muss seine Entscheidung natürlich zweifelsfrei begründen können.