Teilnahmebedingungen (AGB)
1. Beschreibung und Charakter der Veranstaltung
SEVEN RIVERS ist eine touristische Individual-Veranstaltung, ausgeschrieben für alle Allradfahrzeuge mit vier Rädern bis 4 t, die mindestens die Bodenfreiheit eines Serien-Geländewagens haben. Dazu zählen auch höher gelegte Allradsprinter und entsprechend konzipierte Reisemobile. Für reine (unmodifizierte) SUV ist die Streckenführung eher nicht geeignet, da Schäden am Fahrzeug wahrscheinlich wären und ein nicht kalkulierbares Risiko für die gesamte Support-Logistik darstellen. Die Teilnahme mit Motorrad, Quad, ATV, Side-by-Side oder LKW ist ebenfalls nicht möglich. Wenn du unsicher bist - frag uns einfach vorher.
Die Mitnahme eines "Offroad-Anhängers" ist möglich. Wir möchten aber aus gegebenem Anlass kurz definieren, was "wir" darunter verstehen: Ein kurzer Anhänger mit einer Achse. Maximal 3,00m lang (inkl. Deichsel) und maximal 750 kg schwer. Gute Bereifung und rüttelfest. Keine rollenden Wohnwagen bitte! Das wird nicht klappen. Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf die korrekte Zulassung und Versicherung zu achten. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub mit Abdeckung obligatorisch, damit man bei einer Panne auf öffentlichem Straßenland, wo wir ggf. nicht mehr helfen können, eine Absicherung hat.
Die Veranstaltung ist eine Offroad-Tour. Gefahren wird nach Karte, Trackbook/Tracks und GPS - mit eigener Zeitplanung und Geschwindigkeit. Es findet kein Wettbewerb auf Zeit statt. SEVEN RIVERS ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts, sondern eine individuell organisierte Reise-orientierte Freizeitveranstaltung / Abenteuerrallye.
2. Enthaltene Leistungen
Die Teilnahmegebühr beträgt
2.880 €.
Im Startpreis inbegriffen sind:
» Die Teilnahme für zwei Personen in einem Fahrzeug
» Alle Hotelübernachtungen
» Alle organisierten Außencamps
» Miete für den Satellitentracker mit Notruffunktion und Livetracking
» Ausgabe von gedrucktem Trackbook, Tracks als GPX und KML, Stickern und umfangreichen Informationen
» Medizinische Erstversorgung durch eigene Mediziner / Sanitäter
» Technische Ersthilfe und Bergung durch eigene Techniker-Teams
» Weitere Crewteams für vor-Ort Support oder ungeplante Situationen inkl. persönlichem Ansprechpartner
» Bergeservice (sofern technisch machbar)/ Fahrzeugtransport zur nächsten Stadt, Vermittlung von Werkstätten
» Telefonsupport 8.00 - 20.00 Uhr durch EventControl in Deutschland bei Fragen oder Problemen
» PMR Handfunkgerät (inkl. Ladesystem) für die Kommunikation in der eigenen Fahrgruppe (insofern zutreffend)
Achtung: In Vilnius kommen extra Parkgebühren in Höhe von ca. 3 EUR / Stunde dazu. Wir arbeiten an einem Deal mit dem Betreiber Unipark, können aber aktuell noch nichts versprechen. Bitte mit einkalkulieren. Dafür liegt der Parkplatz direkt gegenüber vom Hotel. Ist dein Fahrzeug niedriger als 2.1m, kannst du preiswerter in der Tiefgarage parken.
3. Zahlungen, Rücktritt und Verschiebung
Die Teilnahmegebühr ist fällig in zwei Raten:
» Die erste Rate in Höhe von 30% ist bis 14 Tage nach Anmeldung fällig.
» Der Rest (70%) ist fällig am 15.04.2026
» Bei einer Anmeldung nach dem 15.04.2026 ist sofort die komplette Teilnahmegebühr fällig.
Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer, wird wie folgt zurück erstattet:
» Bis 14 Tage nach Eingang der Anzahlung: 100% (generelle Widerrufsfrist)
» Bis zum 06.01.2026: 70% (wir behalten 30% der Gesamtsumme ein)
» Bis zum 06.04.2026: 40% (wir behalten 60% der Gesamtsumme ein)
» Bis zum 06.06.2026: 20% (wir behalten 80% der Gesamtsumme ein)
» Ab dem 07.06.2026: Keine Rückzahlung mehr (wir behalten 100% der Gesamtsumme ein)
Die Prozente sind bezogen auf die volle Startgebühr = Gesamtsumme. Natürlich wird maximal der bis dahin angezahlte Betrag erstattet. Sollten wir (aus welchem Grund auch immer) die Anmeldung ablehnen, erstatten wir natürlich umgehend die Anzahlung zurück.
Absage der Veranstaltung
Bei einer Absage der Veranstaltung, die nicht durch höhere Gewalt bedingt ist, werden alle Anzahlungen zurück gezahlt oder wahlweise auf einen späteren Termin umgebucht. Die Auswahl liegt beim Teilnehmer. Für den Fall der kurzfristigen Absage (unter 31 Tage vor dem geplanten Starttermin) durch höhere Gewalt (beispielsweise Grenzschließung, Krieg, Unwetter, Terror etc.), wird die Veranstaltung verschoben und wir schlagen Ersatztermine vor. Einer davon im Folgejahr zur gleichen Zeit. Dann erfolgt keine Rückzahlung des Nenngeldes und das Guthaben wird zu 100% in die Ersatzveranstaltung /-termin umgebucht.
4. Medienfreigabe
Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse), alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen dürfen. (Standardklausel, damit wir euch fotografieren dürfen).
Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
5. Sprache
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Bei Bedarf werden Informationen auf Besprechungen etc. auch in Englisch kommuniziert. Sollten wir mehrere Teams aus anderssprachigen Ländern haben, versuchen wir natürlich ein Dolmetsching zu improvisieren. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
6. Risiko / Haftungsfreistellung des Veranstalters
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und erklären mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / an der Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Die Unterzeichnung unserer Haftungsverzichtserklärung (später im Teilnehmerbereich verfügbar) vor dem Start ist obligatorisch.
7. Abbruch / Modifikation Ablaufplan während der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden. Der Veranstalter muss seine Entscheidung natürlich zweifelsfrei begründen können.